Hinter dem Familienrecht verbergen sich zahllose, für den Laien schier unübersichtliche rechtliche Regelungen, darunter Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung, das Güterrecht wie zum Beispiel Zugewinn oder die in erster Linie durch die Rechtsprechung geschaffenen Grundsätze zur vermögensrechtlichen Auseinandersetzung außerhalb des Zugewinns, die Scheidung, die vielfältigen Konstellationen des Unterhalts (Kindesunterhalt, Ehegattentrennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt, Volljährigenunterhalt) und der Versorgungsausgleich, Stichworte, die man beliebig über mehrere Internetseiten fortführen könnte.
Dazu gehören natürlich auch die elterliche Sorge, als deren Teil das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Entziehung der elterlichen Sorge, der Kindesumgang, die Vaterschaftsfeststellung, die Adoption, Wahrung der Rechte bei Kindesentführung etc.
Bei meiner familienrechtlichen Tätigkeit habe ich die Erfahrung gemacht, wie wichtig es ist, das Wohl der von einer Trennung/Scheidung betroffenen Kinder, auch im Hinblick auf ihre weitere Entwicklung, mitzubedenken.
Zunehmend rechtliche Bedeutung gewinnen auch die mittlerweile ca. 2,5 Millionen nichtehelichen Lebensgemeinschaften, von denen etwa die Hälfte minderjährige Kinder betreut.
Seit 2001 gibt es das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft,
kurz: LebenspartnerschaftsGesetz. Mittlerweile gibt es etwa 15.000 eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, die in Unterhaltsverpflichtung, Verpflichtung zum Zugewinnsausgleich und Erbrecht dem Bürgerlichen Gesetzbuch angenähert sind. Einige Gleichstellungsvorhaben sind noch nicht realisiert und scheinen am Bundesrat zu scheitern. Von einigen Kirchen wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht befürwortet.
In Aachen arbeite ich im „Arbeitskreis Trennung und Scheidung“
– www.trennung-scheidung-aachen.de – mit, der zu diesem Bereich Beratungs- und Hilfsangebote in Stadt und Kreis Aachen erarbeitet und einen Beratungsführer herausgibt.